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Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer: Warum 2026 das Jahr zum Handeln ist
Sie haben jahrzehntelang ein Unternehmen aufgebaut. Ihr Vermögen steckt nicht im Aktiendepot, sondern in Maschinen, Kundenbeziehungen, Mitarbeitern und betrieblichen Strukturen. Dass dieses Vermögen bei einer Unternehmensnachfolge – sei es durch Erbschaft oder Schenkung – steuerlich anders behandelt wird als Privatvermögen, war bislang gesetzlich abgesichert. Doch genau diese Absicherung steht 2026 erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht

Maximilian Kiehl
vor 2 Tagen6 Min. Lesezeit
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