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Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer: Warum 2026 das Jahr zum Handeln ist
Sie haben jahrzehntelang ein Unternehmen aufgebaut. Ihr Vermögen steckt nicht im Aktiendepot, sondern in Maschinen, Kundenbeziehungen, Mitarbeitern und betrieblichen Strukturen. Dass dieses Vermögen bei einer Unternehmensnachfolge – sei es durch Erbschaft oder Schenkung – steuerlich anders behandelt wird als Privatvermögen, war bislang gesetzlich abgesichert. Doch genau diese Absicherung steht 2026 erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht

Maximilian Kiehl
11. Juni6 Min. Lesezeit


Die Gefahren der Scheinselbständigkeit und die maßgeblichen Kriterien
Gefahren der Scheinselbstständigkeit für den Auftraggeber Scheinselbstständigkeit ist ein bedeutendes Risiko für Unternehmen. Wird ein...

Roland Schmidt
2. Okt. 20245 Min. Lesezeit


Steueroptimierung durch Ausgliederung von Immobilien auf Immobilien-GmbH
Durch Einbringung von Betriebsgrundstücken in eine Immobilien-GmbH kann die Steuerlast von Unternehmens auf unter 20% gesenkt werden.

Prof. Dr. Richard Schmidt
21. Juni 20244 Min. Lesezeit
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